Koch Michaela
Psychotherapeutin
Lebens-, Sterbe- und Trauerbegleiterin
0650/9193332
Psychotherapie
ist hilfreich bei seelischen und/oder körperlichen Leidenszuständen, bei Schwierigkeiten im Umgang mit anderen, sowie bei der Persönlichkeitsentwicklung.
Beratung und Begleitung
wenn es schwerfällt, eine weitreichende Entscheidung zu treffen in krisenhaften Zeiten, oder bei tiefer Trauer kann externe Begleitung und Beratung den Blick weiten.
Gruppenangebot
auf Anfrage gestalte ich gerne mit Ihnen gemeinsam Abschiedszeremonien, Gedenktage oder ähnliches.
ABLAUF
KONTAKTAUFNAHME:
Per Telefon vereinbaren wir einen persönlichen Termin für ein Erstgespräch.
ERSTGESPRÄCH:
Dieses dient dem gegenseitigen Kennenlernen. In respektvoller Atmosphäre können Sie Ihre individuellen Bedürfnisse und Anliegen erzählen. Gemeinsam entscheiden wir
dann über das weitere Vorgehen. Eine Einheit dauert 50min.
DAUER:
Psychotherapie ist ein sehr persönlicher Prozess, dessen Dauer vom individuellen Verlauf, dem Ausmaß der angestrebten Veränderung und dem Grad der Beeinträchtigung abhängt.
THERAPIEERFOLG:
Wesentlich für den Therapieerfolg ist eine Regelmäßigkeit der Einheiten und vor allem eine vertrauensvolle, tragfähige Beziehung zwischen KlientIn und Therapeutin. Ich bitte Sie daher auch alle
Unstimmigkeiten und Irritationen in die Therapiestunde hereinzutragen.
KONTAKTE AUSSERHALB DER THERAPIESITZUNGEN:
Psychotherapie wirkt auch zwischen den Stunden. Wenn Sie etwas sehr beschäftigt, können Sie mich per SMS ohne zusätzliche Kosten kontaktieren. Ansonsten dienen Kontakte außerhalb der
Therapiesitzungen der Terminkoordination.
VERSCHWIEGENHEIT:
Ich unterliege als Psychotherapeutin gesetzlich einer strengen Verschwiegenheitspflicht über alle mir anvertrauten Informationen. Eine Ausnahme besteht bei akuter Selbst- oder Fremdgefährdung zu
Ihrem eigenen Schutz bzw. zum Schutze Dritter.
ABSAGEREGELUNG:
Ich kann reservierte Termine nicht kurzfristig vergeben, daher bitte ich Sie, Termine, die Sie nicht einhalten können, so früh wie möglich abzusagen.
THERAPIEENDE:
Die Therapievereinbarung endet, wenn eine/r der beiden PartnerInnen sich dafür entscheidet. Zur bewussten Reflexion des Therapieverlaufes sind ein bis zwei
Abschiedsstunden zu empfehlen. Auch im Fall eines unvorhergesehenen Therapieabbruchs Ihrerseits ist es wichtig, eine Abschlusseinheit zu machen, in der die Umstände des Abbruchs besprochen werden
können.